Entwurf: Diese Teilnahmebedingungen sind ein Textentwurf auf Basis des Tarifblatts 04/2025 und allgemein üblicher Regelungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Vor Veröffentlichung bitte mit den Vereinsstatuten abgleichen und rechtlich prüfen lassen.

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verein Energiegemeinschaft HW2 UW Krems (ZVR-Zahl 1764334330, Wachaustraße 42–48/601, 3500 Krems an der Donau — im Folgenden „EG") und den teilnehmenden Mitgliedern (Erzeuger:innen, Verbraucher:innen sowie Prosumer) im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Erzeugung und Nutzung elektrischer Energie gemäß § 79 EAG und § 16c ElWOG 2010.

2. Voraussetzungen der Teilnahme

3. Mitgliedschaft und Entgelte

PositionBetrag
Einmalige Einrichtungs-/Änderungskosten je Bezugszählpunkt0 € (inkl. USt)
Mitgliedsbeitrag außerordentliches Mitglied0 €
Mitgliedsbeitrag Vollmitgliedschaft50 €
Energiekosten Strombezug aus der EG10 Cent/kWh netto
Vergütung Stromeinspeisung in die EG8,3 Cent/kWh netto
Bankspesen je Rücklastschrift10 €

Die Tarife werden jährlich durch die Generalversammlung angepasst; maßgeblich ist das jeweils aktuelle Tarifblatt. Der Verein ist für den Restbezug berechtigt, die Strompreise für alle Mitglieder zu verhandeln.

4. Energiezuordnung und Restlieferung

Die innerhalb der EG erzeugte Energie wird auf Basis der Viertelstundenwerte rechnerisch den teilnehmenden Verbrauchszählpunkten zugeordnet. Benötigt eine teilnehmende Person mehr Energie, als die EG liefern kann, bezieht sie diese wie bisher von ihrem aktuellen Energielieferanten. Produziert eine teilnehmende Person mehr Energie, als innerhalb der EG verbraucht werden kann, liefert sie den Überschuss an ihren aktuellen Energieabnehmer. Ein aufrechter Stromliefer- bzw. Abnahmevertrag mit einem Energielieferanten bleibt daher erforderlich; Lieferantenänderungen müssen von der teilnehmenden Person selbst vorgenommen werden.

5. Netzentgelte und Abgaben

Netzgebühren und andere Abgaben werden nicht von der EG abgerechnet. Sie werden wie bisher vom aktuellen Energielieferanten bzw. Netzbetreiber verrechnet, wobei für die von der EG bezogene Energiemenge eine um 28 % reduzierte Netznutzungsgebühr (Ortsnetzebene) zur Anwendung kommt und Elektrizitätsabgabe sowie Erneuerbaren-Förderbeitrag für diese Menge entfallen. Die tatsächliche Höhe der Reduktion richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Systemnutzungsentgelten.

6. Abrechnung und Zahlung

7. Pflichten der teilnehmenden Person

8. Dauer, Austritt und Ausschluss

Die Teilnahme beginnt mit der Bestätigung durch die EG und der erfolgreichen Anmeldung beim Netzbetreiber. Ein Austritt aus der Energiegemeinschaft ist jederzeit möglich. Der Austritt ist schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären und wird mit der Abmeldung des Zählpunkts beim Netzbetreiber wirksam; bis dahin zugeordnete Energiemengen werden regulär abgerechnet. Die EG kann die Teilnahme aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen.

9. Haftung

Die EG schuldet keine ununterbrochene Versorgung mit elektrischer Energie und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Erzeugungs- oder Zuteilungsmenge; die physische Versorgung erfolgt stets über das öffentliche Netz und den jeweiligen Energielieferanten. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die EG — außer bei Personenschäden — nicht. Die Haftungsregelungen der einschlägigen energierechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

10. Datenverarbeitung

Die EG verarbeitet personenbezogene Daten (u. a. Stammdaten, Zählpunkt- und Viertelstundenwerte, Bankdaten) ausschließlich zur Durchführung der Teilnahme und Abrechnung. Details regelt die Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Teilnahmebedingungen und der Tarife werden von den zuständigen Vereinsorganen beschlossen und den Mitgliedern in geeigneter Form (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Krems an der Donau.